Arbeitsrecht · 30. April 2024
Schwerbehinderte Menschen sollen laut Gesetzgeber in Bewerbungsverfahren bevorzugt behandelt werden. Das bedeutet insbesondere für den öffentlichen Arbeitgeber, dass er zahlreiche Stolpersteine zu überwinden hat. Schon ein kleiner Fehler kann zu saftigen Schadensersatzzahlungen führen.