
Seit dem 01.01.2022 treten die Gesetzesänderungen über das Kaufrecht in Kraft, die auf der neuen Warenkaufrichtlinie der EU fußen. Und bereits jetzt kündige ich an: Die haben es in sich! Ich möchte fast sagen, dass sie das Kaufrecht massiv umgestalten. Die Folgen sind noch nicht absehbar. Jedenfalls wenn es sich um den sogenannten Verbrauchsgüterkauf handelt.
Beim Verbrauchsgüterkauf kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware. Falls dieser Fall schon früher vorlag, sah das Gesetz besondere Verbraucherrechte vor. Diese konnten aber allzu einfach umgangen werden durch das sogenannte "Kleingedruckte". Dies dürfte nunmehr nicht mehr so einfach gehen. Dies wird einige Märkte durcheinanderwirbeln, da nunmehr jegliche Abweichungen von zu erwartenden Eigenschaften der Waren nicht nur im Vertrag ausdrücklich genannt werden müssen, sondern zusätzlich noch vor Abschluss des Vertrages. Tut der Verkäufer das nicht, drohen Nachbesserungsforderungen, Preisminderung, Rücktritt und Schadensersatz.
Insbesondere beim Autokauf ergeben sich daher erhöhte Anforderungen an den Autoverkäufer, da es in der Natur der Sache liegt, dass Autos zahlreiche Eigenschaften haben und hier bereits bei Vertragsabschluss Fehler passieren können. Aber auch nach dem Kauf können Probleme auftreten. Da Autos nunmal auch sehr teuer sein können, geht es schnell um viel Geld. Und um dieses wird dann bitter gestritten.
Aber auch der Gebrauchtwagenverkäufer kann sich nunmehr nicht mehr so einfach aus seinen Verpflichtungen herausreden bzw. durch das Kleingedruckte befreien. So konnte er die Mangelhaftung früher durch Klauseln im Vertrag einfach von 2 Jahren auf 1 Jahr kürzen. Nunmehr muss er bis zu 2 mal ausdrücklich hierauf hinweisen und sich dies abzeichnen lassen. Auch die sogenannte Beweislastumkehr wurde auf 1 Jahr erweitert anstatt früher 6 Monate. Das heißt, tritt numehr im ersten Jahr nach Kauf ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser bereits bei Kauf vorlag. Zusammen mit dem neuen Mangelbegriff und der Einführung von digitalen Produkten (Stichwort: Updatepflicht) ergeben sich nunmehr zahlreiche Angriffspunkte für die Verbraucher.
Was bedeutet das nun konkret?
Autokäufe nach dem 01.01.2022 unterliegen völlig neuen, teilweise massiven Änderungen des Kaufrechts. Der Verbraucher hat nun zahlreiche Angriffspunkte, die zudem noch länger bestehen. Der Clou: Die Autohändler-Branche hat die Änderungen massiv verschlafen. Bereits jetzt weiß ich, dass zahlreiche Autoverkäufer noch immer ihre alten Verträge nutzen und unter diesen veralteten Verträgen bereits nach dem 01.01.2022 Autos verkauft haben. Dies öffnet Autokäufern Tür und Tor um Mängel noch lange geltend zu machen, selbst wenn sie zuvor vom Autoverkäufer hierauf hingewiesen wurden. Und letztlich kann es dazu führen, dass man sich von einem Autokauf, den man nun bereut, wesentlich einfacher lösen kann.
Es gilt für Verbraucher: Lassen Sie sich nicht billig abspeisen! Holen Sie schon früh fachkundige Hilfe und lassen Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären.
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